SKFM für den Landkreis Ahrweiler e.v.
Rechtliche Vertretung - Vorsorgevolllmacht -Betreuungsverfügung
18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Anmerkung: Rechtliche Vertretung
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Kurzinfo Betreuungsrecht
Anmeldeschluß: 20.05.19
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Kurzinfo zum Betreuungsrecht
„Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, dass ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?“
Viele
Menschen machen sich mit fortschreitendem Alter Gedanken über das Älterwerden
und die Probleme, die damit verbunden sein könnten. Eines dieser Probleme lässt
sich in der Frage zusammenfassen „Was passiert, wenn ich mal nicht mehr für
mich selbst entscheiden kann? Bestimmen dann andere - womöglich fremde Menschen - über mich?"
Es ist falsch anzunehmen, dass ihr Ehepartner oder die Kinder sie automatisch rechtlich vertreten können. Welche Möglichkeiten der Vorsorge es gibt - wird in dieser Veranstaltung beleuchtet. Herr Rechtsanwalt David Schnöger, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht, wird die rechtlichen Aspekte zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht erläutern und Herr Ralph Seeger wird über die Betreuungsverfügung und das Betreuungsrecht informieren.
Herr Rechtsanwalt David Schnöger
Herr Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger
Um Anmeldung wird gebeten:
Tel.: 02641/201278 od. info@skfm-ahrweiler.de
Katholische Familienbildungsstätte Bad Neuenahr
Weststr. 6
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
SKFM-Ahrweiler
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