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SKFM für den Landkreis Ahrweiler e.v.

Rechtliche Vertretung - Vorsorgevolllmacht -Betreuungsverfügung

21.05.2019
18:00 Uhr  bis 20:00 Uhr
Anmerkung: Rechtliche Vertretung
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Kurzinfo Betreuungsrecht
Anmeldeschluß: 20.05.19

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Kurzinfo zum Betreuungsrecht

„Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, dass ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?


Viele Menschen machen sich mit fortschreitendem Alter Gedanken über das Älterwerden und die Probleme, die damit verbunden sein könnten. Eines dieser Probleme lässt sich in der Frage zusammenfassen „Was passiert, wenn ich mal nicht mehr für mich selbst entscheiden kann? Bestimmen dann andere - womöglich fremde Menschen - über mich?"

Es ist falsch anzunehmen, dass ihr Ehepartner oder die Kinder sie automatisch rechtlich vertreten können. Welche Möglichkeiten der Vorsorge es gibt - wird in dieser Veranstaltung beleuchtet. Herr Rechtsanwalt David Schnöger, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht, wird die rechtlichen Aspekte zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht erläutern und Herr Ralph Seeger wird über die Betreuungsverfügung und das Betreuungsrecht informieren. 

Referenten:

Herr Rechtsanwalt David Schnöger

Herr Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger

Um Anmeldung wird gebeten:

Tel.: 02641/201278 od. info@skfm-ahrweiler.de


Veranstaltungsort:
Katholische Familienbildungsstätte Bad Neuenahr
Weststr. 6
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Veranstalter:
SKFM-Ahrweiler
Ehlinger Str. 47
53474 Bad Neuenahr-Ahreiler
Tel: 02641/201278
Fax: 02641/202421
www.skfm-ahrweiler.de


Ansprechpartner
Ansprechpartner

Ralph Seeger

Tel: 0 26 41 / 20 12 78

Fax: 0 26 41 / 20 24 21

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