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SKFM für den Landkreis Ahrweiler e.v.

Wenn die psychische Krankheit eine medizinische Behandlung verhindert...

13.06.2018
17:00 Uhr  bis 19:00 Uhr
Anmerkung: Betreuungsrecht -
Unterbringungsrecht
Zwangsbehandlung
Anmeldeschluß: 12.06.18

Neuregelung bei der Unterbringung und ärztlichen Behandlung gegen den Willen eines Betreuten oder Vollmachtgebers

Betreuungsrichter Dr. Prinz informiert


Immer wieder kommt es vor, dass Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder einer fortgeschrittenen Demenz in einer akuten Phase der Erkrankung eine lebensnotwendige ärztliche Behandlung ablehnen. Bis lang konnte diesen Menschen nur im Rahmen einer Unterbringung auf einer geschützten Station einer psychatrischen Klinik geholfen werden.

Grundlage dafür war der § 1906 BGB. Auf Antrag des Betreuers oder Bevollmächtigten konnte unter strengen Voraussetzungen eine Unterbringung auch gegen den Willen der betreuten Person erfolgen. Unter noch engeren gesetzlich festgelegten Verfahrensschritten war eine ärztliche Behandlung (meist mit Medikamenten) gegen den Willen im Rahmen der geschützten Unterbringung möglich.

War z.B. ein chirurgischer Eingriff in einem Normalkrankenhaus nötig, konnte diese Behandlung gegen den Willen der betreuten Person nicht durchgeführt werden.

 

Am 16.07.17 hat der Gesetzgeber diese Lücke mit einer Gesetzesänderung geschlossen.

Welche Änderungen erfolgt sind und wie sich das neue Gesetz auf die Praxis auswirkt, soll in der gemeinsamen Informationsveranstaltung der Betreuungsvereine des SKFM-Ahrweiler, des Diakonischen Werkes und der Betreuungsbehörde des Kreises Ahrweiler erläutert werden. Ebenso soll besprochen werden, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit ein Mensch auch gegen seinen Willen ärztlich behandelt werden kann.

Dr. Gerald Prinz, Betreuungsrichter am Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, wird in seinem Vortrag über die gesetzlichen Grundlagen sowie über das Verfahren informieren.

In Deutschland wurden im Jahr 2016 insgesamt 56.048 Unterbringungen und 3376 Zwangsbehandlungen betreuungsgerichtlich genehmigt. (Quelle: Bundesamt der Justiz)

Der rechtliche Vertreter des Betroffenen, egal ob es sich um den gesetzlichen Betreuer oder den Bevollmächtigten handelt, muss den Antrag bei Gericht stellen. Vielen Bevollmächtigten ist dies nicht klar und deshalb richtet sich die Veranstaltung insbesondere an Bevollmächtigte im Rahmen einer Vorsorgevollmacht. Natürlich sind auch gesetzliche  Betreuer und Betreuerinnen sowie Mitarbeiter von Pflegeheimen, Pflegediensten und Krankenhäuser und interessierte Bürger herzlich eingeladen.

Referent:

Herr Dr. Gerald Prinz - Richter am Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler


Um Anmeldung wird gebeten:

Tel.: 02641/201278 od. info@skfm-ahrweiler.de


Veranstaltungsort:
Kreisverwaltung Ahrweiler
Wilhelmstr. 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Veranstalter:
SKFM-Ahrweiler
Ehlinger Str. 47
53474 Bad Neuenahr-Ahreiler
Tel: 02641/201278
Fax: 02641/202421
www.skfm-ahrweiler.de

Betreuungsbehörde des Kreises Ahrweiler
Betreuungsverein des Diakonischen Werkes


Ansprechpartner
Ansprechpartner

Ralph Seeger

Tel: 0 26 41 / 20 12 78

Fax: 0 26 41 / 20 24 21

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