Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche rechtliche Betreuer/innen

Arbeits- und Sozialministerkonferenz
21./22. November 2002 in Dortmund

Beschluss:

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder bitten den Bundesminister der Finanzen und die Finanzministerkonferenz die einkommenssteuerliche Behandlung der pauschalen Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer nach § 1835 a BGB zu prüfen mit dem Ziel der Aufnahme der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer nach § 1835 a BGB in den personellen Katalog des § 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz (EStG).


"Die Finanzministerkonferenz hat am 30.01.2003 in Berlin eine Ausdehnung des begünstigten Personenkreises in § 3 Nr. 26 ESTG auf ehrenamtliche rechtliche BetreuerInnen für nicht vertretbar erklärt."

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