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„Langsam ist ein Vertrauen zwischen uns gewachsen"
Zehn Jahre Betreuungsrecht: SKM setzt auf Ehrenamtliche Von Alwin Ixfeld Seit zehn Jahren ist das Betreuungrecht in Kraft. Die anfängliche Skepsis ist längst breiter Zustimmung gewichen. Die Betreuungsvereine im Bistum Trier setzen bei ihrer Arbeit verstärkt auf Ehrenamtliche. Herr P liegt seit Wochen im Krankenhaus. Eine Operation steht an, aber die Ärzte können nicht mit Herrn P. darüber sprechen, denn er ist geistig verwirrt. Seine Frau traut sich die Entscheidung nicht zu, deshalb wendet sie sich an Günter Crames vom SKM, dem Katholischen Verband für soziale Dienste, in Trier. Crames ist hauptamtlicher vom Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer. Seine Aufgabe ist es, Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, zu helfen. Leitlinie ist dabei das so genannte Betreuungsgesetz. Vor zehn Jahren wurde die Entmündigung abgeschafft und durch ein neues Gesetz ersetzt. Darin ist ganz klar geregelt, wann eine Betreuung eingerichtet werden kann, nämlich nur, wenn jemand geistig, körperlich oder seelisch behindert ist oder psychisch krank ist Dann kann beim Vormundschaftsgericht eine Betreuung beantragt werden. Das Gericht prüft zunächst die Voraussetzungen, holt ein medizinisches Gutachten ein und schaltet dann eine Betreuungsbehörde, wie etwa den SKM ein. Betreute bestimmen weiter über ihr Leben Welche Lebensbereiche des Betreuten letztlich in die Hände von Günter Crames oder seiner Kollegen gelegt werden, entscheidet das Gericht gemeinsam mit dem zu betreuenden Menschen. „Ich helfe dem Betreuten, sein Leben so zu führen, wie er es will", betont Crames. Drei Bereiche umfasst die Betreuung: Wohnung, Gesundheit und Vermögen. Im Extremfall muss Crames sich also darum kümmern, dass ein Schützling in eine passende Einrichtung kommt, dass notwendige ärztliche Untersuchungen durchgeführt werden und dass die finanziellen Verhältnisse geklärt werden. Aber, sagt Crames, „Betreuung ist nur - zum Schutz, nicht zur Bevormundung da".
Ehrenamtliche Betreuer schaffen intensive Kontakte Ehrenamtliche Betreuer haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Hauptamtlicher. Deshalb werden sie auch für ihre Aufgaben entsprechend geschult. "Die ehrenamtliche Betreuung ist sehr wichtig, denn hier können intensive Kontakte gepflegt werden", hebt Günter Crames hervor. Einfühlungsvermögen, die Fähigkeit, auch können, die nur eingeschränkt kommunizieren können, und gesunden Menschenverstand bezeichnet Crames als die wichtigsten Voraussetzungen für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Betreuung. Eine sorgfältige Vorbereitung durch Schulungen und regelmäßige Fortund Weiterbildungen machen die Ehrenamtlichen fit für ihre Aufgabe. Zehn Jahre nach Einführung des Betreuungsgesetzes steht für Günter Crames fest, dass das Gesetz sich bewährt hat: „Die Menschen empfinden es als Unterstützung." Deutlich wird dies auch an steigenden Zahlen. Immer mehr Menschen nehmen die Betreuung in Anspruch,: für sich selbst oder für Angehörige. Info Betreuer Wer darf ehrenamtlicher Betreuer werden? Jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist; der Betreuer darf nicht selbst zahlungsunfähig sein; der Betreuer darf nicht in derselben Einrichtung arbeiten in der die zu betreutende Person lebt.
Wieviel Zeit braucht eine Betreuung?
Was verdient ein ehrenamtlicher Betreuer?
Wo erhalte ich Informationen zum Thema „Betreuer“? Zahlen und Fakten 26 katholische Betreuungsvereine arbeiten im Bistum Trier: 19 Vereine des SKM, drei Vereine gehören zum SKF, eine Fördergemeinschaft von SKM und SKF gemeinsam; drei Caritasvereine. Rund z 5oo ehrenamtliche Betreuer kümmern sich um etwa 2 300 Menschen. Insgesamt wird- mit steigender Tendenz - etwa ein Prozent der Bevölkerung betreut: Bei 2 368 000 Einwohnern - im Bistum Trier wären das also statistisch mehr 23 000 Menschen. Quelle: Paulinus Nr. 23, 09. Juni 2002 |