Horst-Deinert@t-online.de (Horst Deinert)
an die Mailingliste Betreuungsrecht:

Betreuungszahlen 2001

Am 31.12.2001 standen in der Bundesrepublik Deutschland 985.099 Menschen unter rechtlicher Betreuung, 60.385 oder 6,5 % mehr als ein Jahr zuvor. Bundesweit werden damit 11,98 Menschen auf 1.000 Einwohner gerechnet rechtlich betreut. Hier gibt es erhebliche regionale Unterschiede: während in Baden-Württemberg die Zahl der Betreuungen je 1.000 Einwohner bei 7,58 liegt und damit den niedrigsten Wert erreicht, sind die Betreuungszahlen in Berlin mit 14,68, dicht gefolgt vom Saarland mit 14,64 am höchsten.

Neue Erstbestellungen von Betreuern erfolgten 205.266 mal (2000: 184.121). Das ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 11,5 %. Bei der erstmaligen Bestellung waren insgesamt 70,6 % der Betreuer ehrenamtlich und somit geringfügig oberhalb der Zahl von 2000 (69,81 %). Die Anteile im Einzelnen bundesweit:

138.472 Familienangehörige, das waren 63,62 % (Vorjahr 125.658 = 62,32 %),
15.208 sonstige ehrenamtliche Betreuer = 6,99 % (Vorjahr 15.105 = 7,49 %),
46.060 freiberufliche Berufsbetreuer = 21,16 % (Vorjahr 42.491 = 21,07 %),
13.823 Vereinsbetreuer sowie Betreuungsvereine = 6,35 % (Vorjahr 14.646 = 7,26 %),
4.106 Behördenbetreuer sowie Betreuungsbehörden = 1,89 % (Vorjahr 3.472 =1,86 %).

Die höchsten Anteile beruflich geführter Betreuungen bei den neuen Betreuerbestellungen 2001 hatten Berlin mit 47,86 %, gefolgt von Bremen mit 46,57 % gegeben, die geringsten Anteile waren im Saarland mit 19,84 % und in Sachsen mit 19,89 % zu verzeichnen.

Die Summe der Ausgaben der Staatskasse stieg von 572.474.478 DM im Jahre 2000 auf 645.329.946 DM und somit um 12,73 %. Die Pro-Kopf-Belastung je Einwohner für Aufwendungen und Vergütungen betrug im Bundesdurchschnitt 2001 7,85 DM. Die geringsten Pro-Kopf-Belastungen hatten Baden-Württemberg mit 3,46 DM, gefolgt von Hamburg mit 5,22 DM, die höchsten Zahlungen je Einwohner waren in Mecklenburg-Vorpommern mit 11,92 DM, gefolgt von Berlin mit 11,29 DM und Sachsen-Anhalt mit 10,96 DM zu tragen.

Bundesweit bestanden Ende 2001 insgesamt 915 anerkannte Betreuungsvereine (2000: 922), davon wurden 767 (2000: 774) mit Landeszuschüssen von insgesamt 26.131.399 DM gefördert (gegenüber 25.976.913 DM im Jahr 2000). Rechnerisches Mittel je geförderter Verein im Jahr 2001: 34.069,62 DM. Die höchste Landesförderung erfolgte in Rheinland-Pfalz mit 1.06 DM je Einwohner, die niedrigste in Bayern mit 0,09 DM je Einwohner. In Sachsen-Anhalt wurde 2001 (wie schon 2000 kein Verein gefördert).

Die Bestellung von Verfahrenspflegern stieg von 84.820 auf 91.088 (Steigerung 7,4 %), die Zahl der genehmigten Maßnahmen nach § 1904 BGB (Heilmaßnahmen) von 2799 auf 3070 (Steigerung 9,7 %).

Die Sterilisationsgenehmigungen (§ 1905 BGB) stiegen von 46 auf 217 (wobei 73 % aller Sterilisationen 2001 in Baden-Württemberg erfolgten ). Freiheitsentziehenden Maßnahmen wurden 2001 wie folgt genehmigt (Zahlen 2000 in Klammern)

§ 1906 BGB (zivilrechtl. Unterbringung durch Betreuer): 39.104 (35.070)
§ 1906 Abs. 4 BGB (unterbringungsähnl.Maßnahmen): 61.426 (52.536 )

Zum Vergleich: Verfahren nach den Psychisch-Kranken- bzw. Unterbringungsgesetzen der Länder: 57.051 (57.057).

Erste Auswertungen können als PDF-datei heruntergeladen werden unter:
http://home.t-online.de/home/Horst-Deinert/gesamtzahlen2001.pdf .
Weitere Auswertungen folgen in Kürze.

Gruß

Horst Deinert
e-mail: mailto:Horst.Deinert@gmx.de

Homepage: http://www.HorstDeinert.de
Betreuerlexikon: http://www.betreuungsrecht.net

zurück ins Archiv 2003