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Nachrichtlich:
Hauptvertretungen

Datum
12.08.2002 27/160 Sa/Sc

Umsatzsteuerpflicht von Betreuungsvereinen mit Signalwirkung für andere Bereiche der offenen Sozialarbeit
hier: Klage des SKM Osnabrück

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach wie vor herrscht große Rechtsunsicherheit wegen der Umsatzsteuerpflicht für Betreuungsvereine. Inzwischen gibt es zudem Anzeichen, dass sich die Diskussion auf andere Bereiche der offenen Sozialarbeit ausdehnt.

Rechtseindeutigkeit ist letztlich nur durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu bekommen. Solche Klarheit wird für zwei Bereiche gebraucht. Zum einen für die Frage der rückwirkenden Umsatzsteuerpflicht für die Zeit vor dem 1. Januar 1999, zum anderen für die Grundsatzfrage, ob gemeinnützige Betreuungsvereine überhaupt der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.

Ein Betreuungsverein, nämlich der SKM Osnabrück, hat im Juli diesen Jahres Klage beim zuständigen Finanzgericht gegen einen Umsatzsteuerbescheid eingereicht. Diese Klage wird vom Deutschen Caritasverband, von der SKM-Zentrale und dem Bischöflichen Generalvikariat Osnabrück unterstützt. Es ist das gemeinsame Bestreben, diese Klage ggf. als Musterklage bis zur letzten Instanz durchzuhalten. Wir haben den SKM Osnabrück deshalb ausgewählt, weil er maßgeblichen Anteil hatte am Erfolg der Verfassungsbeschwerde zur Höhe der Vergütung für Vereinsbetreuer aus dem Jahr 2001. Insbesondere über die sechsjährige Prozesslaufzeit hat er ein hohes Maß an Zuverlässigkeit bewiesen.

Eine Musterklage hätte die Chance, dass andere Vereine mit ihrem zuständigen Finanzamt oder u.U. mit dem Finanzgericht vereinbaren könnten, anhängige Verfahren oder Klagen bis zum Vorliegen einer Grundsatzentscheidung auszusetzen. Allerdings weisen wir darauf hin, dass eine solche Voraussetzung nicht davor bewahrt, Rücklagen für eventuelle Nachforderungen der Umsatzsteuer zu bilden.

Dabei ist auch an die fällige Verzinsung in Höhe von 6 % der Steuerschuld zu denken, die fällig wird, wenn zu einem späteren Zeitpunkt die Nachzahlung zu leisten ist.

Wir werden Sie in den nächsten Wochen und Monaten über den Verlauf des Verfahrens in Osnabrück informieren. Wir werden Ihnen dazu auch die Klagebegründung zur Verfügung stellen, sobald diese vorliegt, damit möglichst viele Vereine - falls diese selbst auch klagen wollen oder müssen - ähnliche Begründungen vorbereiten können.

Mit freundlichen Grüßen

Hellmut Puschmann
Präsident

Reiner Sans
Rechtsdirektor

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