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Abschrift
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Postfach 20 09 51, 56009 Koblenz
Anerkannte Betreuungsvereine
im Landkreis Mayen-Koblenz
Unser Aktenzeichen: 5.52
Auskunft erteilt: W. Liesenfeld/S. Schmidt
Zimmer Nr.: 516/513
Durchwahl: 02 61/1 08 – 389/600
Datum: 29. April 2002
Förderung der anerkannten Betreuungsvereine im Landkreis Mayen-Koblenz; Bedarf
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landkreis Mayen-Koblenz und die acht anerkannten Betreuungsvereine im Landkreis Mayen-Koblenz haben mit Wirkung vom 01. Januar 1998 jeweils im Einzelfall eine Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben und die Förderung nach dem Betreuungsrecht abgeschlossen. Die Vereinbarungen sind zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2002; sie verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht termingerecht bis zum 30. Juni eines Jahres gekündigt werden.
Nach Ziffer 1 der Vereinbarungen strebt der Landkreis Mayen-Koblenz innerhalb der Laufzeit der Vereinbarungen bedarfsorientiert eine Reduzierung der Anzahl der bisher acht Betreuungsvereine auf fünf Betreuungsvereine an.
Das Ziel einer Reduzierung der Anzahl der Betreuungsvereine entspricht auch der gemeinsamen Psychiatrieplanung für den Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz vom Dezember 2000.
Dieses Ziel, an dem wir nach wie vor festhalten, möchten wir unter Berücksichtigung Ihrer Vorstellungen und möglichst im Einvernehmen mit den anerkannten Betreuungsvereinen erreichen. Dabei sehen wir verschiedene Möglichkeiten, z. B. durch Kooperationen oder Zusammenschlüsse. Dabei könnten Synergieeffekte genutzt und Kosten gespart werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, das der Landkreis Mayen-Koblenz mit seiner Förderung der anerkannten Betreuungsvereine – bezogen auf die Einwohnerzahlen – auf Landkreisebene in Rheinland-Pfalz die zweithöchsten Zuschüsse gewährt. Neben der Anpassung der Anzahl der anerkannten Betreuungsvereine an die Bedarfssituation stehen vor allem auch die immer knapper werdenden Finanzmittel im Vordergrund, die eine Förderung im bisherigen Umfang in Zukunft kaum noch möglich machen.
Dem gilt es Rechnung zu tragen.
Wir möchten Sie dementsprechend in unsere Überlegungen zur Reduzierung der Anzahl der anerkannten Betreuungsvereine einbeziehen.
Daher bitten wir die anerkannten Betreuungsvereine – und wir halten dies zunächst für den sinnvollen Weg – untereinander möglichst einen einvernehmlichen Konsens über eine Reduzierung zu erzielen.
Dabei sollten Fragen der Pluralität bzw. der Vielfalt der Träger sowie eine ausgewogene Verteilung der Standorte der Betreuungsvereine im Kreisgebiet berücksichtigt werden.
Für eine Vorlage eines – möglichst einheitlich abgestimmten – Konzeptes bis zum 15. Juni 2002 wären wir Ihnen dankbar.
In einem weiteren Schritt könnten dann gemeinsame Abstimmungsgespräche mit uns stattfinden.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Klein
Abteilungsleiter Soziales und Jugend
P.S.
Dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz sowie der Stadtverwaltung Koblenz haben wir einen Abdruck dieses Schreibens zur Kenntnis weitergeleitet.
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