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7. Mai 2021

Impfung ehrenamtlicher Betreuer*innen (Rheinland-Pfalz)

Gemeinsame Presseinformation des SKFM Diözesanverein für das Bistum Speyer e.V. und des SKM-Diözesanverein Trier e.V.

Nach Auskunft des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie in Rheinland-Pfalz, ist die Terminvergabe für einen Impftermin für Personen, die als Rechtliche Betreuer*innen Bewohner*innen in stationären Pflegeeinrichtungen betreuen, nun möglich.

Die Anmeldung zur Vergabe eines Termins kann entweder online oder über die Hotline vorgenommen werden.


Unerheblich ist, ob die Betreuung durch die/den Rechtlichen Betreuer*in beruflich oder ehrenamtlich geführt wird. Auch ist unerheblich, ob die Betreuung durch einen Angehörigen oder eine Drittperson geführt wird.


Erforderlich ist lediglich ein Nachweis der Anspruchsberechtigung. Als Nachweis gilt eine Bescheinigung der entsprechenden Stationären Pflegeeinrichtung, die auch formlos auf einem entsprechenden Briefkopf sein kann. Aus ihr muss hervorgehen, dass die anspruchsberechtigte Person (die/der Betreuer*in) mindestens eine Rechtliche Betreuung bei einer/einem Bewohner*in der Einrichtung führt.

 
  
Trier und Speyer, 30.04.2021

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