LG Wuppertal, Beschluss vom 08.04.2015, 9 T 68/15
In dem Verfahren ging es um die Genehmigung der geschlossenen Unterbringung. Das Beschwerdegericht hat die erstinstanzliche Nichtabhilfeentscheidung aufgehoben und wieder an das AG zurückverwiesen.
Die Aufhebung und Zurückverweisung stützt sich im Wesentlichen auf das fehlende rechtliche Gehör der Betroffenen im Unterbringungs- und Nichtabhilfeverfahren.